Gestützt auf Art. 10 der Statuten der Anlagestiftung Swiss Life (nachstehend Stiftung genannt) erlässt der Stiftungsrat die Anlage- richtlinien.Anlagerichtlinien • January 2nd, 2022
Contract Type FiledJanuary 2nd, 2022• Die Anlagerichtlinien können vom Stiftungsrat jederzeit geändert werden. Änderungen werden den Anlegern in geeigneter Form und zeit- gerecht mitgeteilt.
AnlagerichtlinienAnlagerichtlinien • November 15th, 2021
Contract Type FiledNovember 15th, 2021Gemäß der Satzungen der Stiftung Hilfe mit Plan, der Stiftung Kinderhilfe mit Plan sowie der Satzungen der Stiftungen in deren Treuhandschaft, ist das Vermögen der PLAN Stiftungen in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Zur satzungsgemäßen Umsetzung dieser Regelungen beschließt der Vorstand der Stiftung Hilfe mit Plan per Beschluss im November 2021 folgende Neufassung der Anlagerichtlinien: