Auftragsdokument Sample Contracts

SIE STIMMEN ZU, DASS SIE DURCH DIE BEAUFTRAGUNG MITTELS EINES AUFTRAGSDOKUMENTS, DAS DIESE ALLGEMEINGÜLTIGEN BESTIMMUNGEN ENTHÄLT (DAS „AUFTRAGSDOKUMENT“), DEN BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DES AUFTRAGSDOKUMENTS SOWIE DIESEN ALLGEMEINGÜLTIGEN...
Auftragsdokument • June 18th, 2021

Diese Allgemeingültigen Bestimmungen („Allgemeingültige Bestimmungen”) werden abgeschlossen zwischen Oracle Software (Schweiz) GmbH („Oracle“) und der natürlichen oder juristischen Person, die den Auftrag ausgefertigt hat, der diese Allgemeingültigen Bestimmungen per Verweis beinhaltet. Durch die Beauftragung mit einem Auftrag, der diesen Allgemeingültigen Bestimmungen unterliegt, stimmen Sie zu, dass die Anhänge (wie unten definiert) die diesen Allgemeingültigen Bestimmungen angebracht sind, in diese Allgemeingültigen Bestimmungen einbezogen werden. Sollten gewisse Bestimmungen nur für einen speziellen Anhang relevant sein, gilt diese Bestimmungen nur für diesen Anhang, wenn dieser Anhang zu diesen Allgemeingültigen Bestimmungen referenziert wird.

ORACLE CLOUD SERVICES-VERTRAG
Auftragsdokument • August 7th, 2015

Dieser Oracle Cloud Services-Vertrag (dieser „Vertrag“) wird abgeschlossen zwischen ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG, Riesstr. 25, 80992 München („Oracle“) und der natürlichen oder juristischen Person, die diesen Vertrag unterzeichnet hat („Sie“). Dieser Vertrag legt die Geschäftsbedingungen fest, denen die von Ihnen im Rahmen dieses Vertrags erteilten Aufträge unterliegen.

RAHMENVERTRAGDIE ALLGEMEINGÜLTIGEN BESTIMMUNGEN
Auftragsdokument • November 3rd, 2023

Diese Allgemeingültigen Bestimmungen („Allgemeingültige Bestimmungen”) werden abgeschlossen zwischen Oracle Software (Schweiz) GmbH („Oracle“, „wir“, „uns“ und „unsere“) und der natürlichen oder juristischen Person, die den Auftrag ausgefertigt hat, der diese Allgemeingültigen Bestimmungen per Verweis beinhaltet. Durch die Beauftragung mit einem Auftrag, der diesen Allgemeingültigen Bestimmungen unterliegt, stimmen Sie zu, dass die Anhänge (wie unten definiert) die diesen Allgemeingültigen Bestimmungen angebracht sind, in diese Allgemeingültigen Bestimmungen einbezogen werden. Sollten gewisse Bestimmungen nur für einen speziellen Anhang relevant sein, gilt diese Bestimmungen nur für diesen Anhang, wenn dieser Anhang zu diesen Allgemeingültigen Bestimmungen referenziert wird.

RAHMENVERTRAG
Auftragsdokument • February 8th, 2016

Diese allgemeinen Vertragsbestimmungen („Allgemeine Vertragsbestimmungen”) werden zwischen Oracle Austria GmbH, mit dem Firmensitz im IZD-Tower, Wagramer Str. 19, A-1220 Wien, Firmenbuchnummer FN 38835k, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien („Oracle“) und der natürlichen oder juristischen Person, die das Auftragdokument ausgefertigt hat, das diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen per Verweis beinhaltet, abgeschlossen. Durch die Beauftragung eines Auftrags, der diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen unterliegt, stimmen Sie zu, dass die zwei Anhänge (wie unten definiert), die diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen beigelegt sind, integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen sind. Sofern eine Bestimmung nur auf einen spezifischen Anhang anwendbar ist, gilt diese Bestimmung ausschließlich für diesen spezifischen Anhang, vorausgesetzt der betreffende Anhang ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen.

Contract
Auftragsdokument • December 16th, 2015

SIE STIMMEN ZU, DASS SIE DURCH DIE BEAUFTRAGUNG MITTELS EINES AUFTRAGSDOKUMENTS, DAS DIESE ALLGEMEINGÜLTIGEN BESTIMMUNGEN ENTHÄLT (DAS „AUFTRAGSDOKUMENT“), DEN BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DES AUFTRAGSDOKUMENTS SOWIE DIESEN ALLGEMEINGÜLTIGEN BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN UND DURCH DIESE GEBUNDEN SIND. WENN SIE EINEN AUFTRAG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON VERGEBEN, SICHERN SIE ZU, DASS SIE BEFUGT SIND, DIESE JURISTISCHE PERSON AN DIE BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DES AUFTRAGSDOKUMENTS UND DIESE ALLGEMEINGÜLTIGEN BESTIMMUNGEN ZU BINDEN, UND IN DIESEM FALL BEZIEHEN SICH „SIE“ UND „IHR(E)“ IN IHRER VERWENDUNG IN DIESEN ALLGEMEINGÜLTIGEN BESTIMMUNGEN AUF DIESE JURISTISCHE PERSON. WENN SIE NICHT ENTSPRECHEND BEFUGT SIND, ODER WENN SIE ODER DIE JURISTISCHE PERSON NICHT ZUSTIMMEN, DURCH DIE BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DES AUFTRAGSDOKUMENTS UND DIESE ALLGEMEINGÜLTIGEN BESTIMMUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN, DÜRFEN SIE KEINEN AUFTRAG VERGEBEN UND KEINE PRODUKT- ODER SERVICEANGEB

RAHMENVERTRAG
Auftragsdokument • January 17th, 2019

Diese allgemeinen Vertragsbestimmungen („Allgemeine Vertragsbestimmungen”) werden zwischen Oracle Austria GmbH, mit dem Firmensitz in der Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, Firmenbuchnummer FN 38835k, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien („Oracle“) und der natürlichen oder juristischen Person, die das Auftragdokument ausgefertigt hat, das diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen per Verweis beinhaltet, abgeschlossen. Durch die Beauftragung eines Auftrags, der diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen unterliegt, stimmen Sie zu, dass die Anhänge (wie unten definiert), die diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen beigelegt sind, integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen sind. Sofern eine Bestimmung nur auf einen spezifischen Anhang anwendbar ist, gilt diese Bestimmung ausschließlich für diesen spezifischen Anhang, vorausgesetzt der betreffende Anhang ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen.