Ausgleichszahlungsvereinbarung Sample Contracts

Ausgleichszahlungsvereinbarung) zwischen
Ausgleichszahlungsvereinbarung • April 18th, 2020

Mit dem Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) vom 27.03.2020 hat der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband, den Verband der Privaten Kranken- versicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (nachfolgend: die Vertragsparteien) mit

Vereinbarung nach § 111d Abs. 5 SGB V
Ausgleichszahlungsvereinbarung • January 12th, 2021

Nach dem Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weite- rer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) vom 27.03.2020 hat der GKV- Spitzenverband mit den für die Erbringer von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und medizinischer Vorsorge maßgeblichen Verbänden auf Bundesebene (nachfolgend: die Vertragsparteien) das Nähere zum Verfahren des Nachweises der Zahl der täglich stationär behandelten oder aufgenommenen Patientinnen und Patienten im Vergleich zum Referenzwert für die Ermittlung und Meldung nach § 111d Abs. 2 SGB V sowie der Ermittlung des mit Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen Vergütungssatzes nach § 111d Abs. 3

Vereinbarung
Ausgleichszahlungsvereinbarung • June 16th, 2022

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurde mit Blick auf die erneute dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie festgelegt, dass zur Erhöhung der Verfügbarkeit von intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in bestimmten Krankenhäusern planbare Aufnahmen oder verschiebbare Operationen oder Eingriffe ausgesetzt werden sollen. Für die Ausfälle von Einnahmen, die diesen seit dem 15.11.2021 bis zum 31.12.2021 dadurch entstehen, dass Betten auf Grund der SARS-CoV-2-Pandemie nicht so belegt werden können, wie es geplant war, erhalten sie Ausgleichszahlungen.

Vereinbarung nach 111d Abs. 5 SGB V
Ausgleichszahlungsvereinbarung • March 16th, 2023

rer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) vom 27.03.2020 hat der GKV- Spitzenverband und medizinischer

zur Vereinbarung nach 111d Abs. 5 SGB V
Ausgleichszahlungsvereinbarung • March 16th, 2023
Vereinbarung nach § 111d Abs. 5 SGB V
Ausgleichszahlungsvereinbarung • May 28th, 2020

Nach dem Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weite- rer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) vom 27.03.2020 hat der GKV- Spitzenverband mit den für die Erbringer von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und medizinischer Vorsorge maßgeblichen Verbänden auf Bundesebene (nachfolgend: die Vertragsparteien) das Nähere zum Verfahren des Nachweises der Zahl der täglich stationär behandelten oder aufgenommenen Patientinnen und Patienten im Vergleich zum Referenzwert für die Ermittlung und Meldung nach § 111d Abs. 2 SGB V sowie der Ermittlung des mit Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen Vergütungssatzes nach § 111d Abs. 3

Vereinbarung nach § 111d Abs. 5 SGB V
Ausgleichszahlungsvereinbarung • March 16th, 2023

Nach dem Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weite- rer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) vom 27.03.2020 hat der GKV- Spitzenverband mit den für die Erbringer von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und medizinischer Vorsorge maßgeblichen Verbänden auf Bundesebene (nachfolgend: die Vertragsparteien) das Nähere zum Verfahren des Nachweises der Zahl der täglich stationär behandelten oder aufgenommenen Patientinnen und Patienten im Vergleich zum Referenzwert für die Ermittlung und Meldung nach § 111d Abs. 2 SGB V sowie der Ermittlung des mit Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen Vergütungssatzes nach § 111d Abs. 3

Ausgleichszahlungsvereinbarung für vom Land bestimmte Kranken-
Ausgleichszahlungsvereinbarung • December 16th, 2020

Mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (3. Bevölkerungsschutzgesetz) vom 18. November 2020 wurde mit Blick auf die weiter- hin dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie festgelegt, dass zur Erhöhung der Verfügbar- keit von intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in bestimmten Krankenhäusern planbare Aufnahmen oder verschiebbare Operationen oder Eingriffe ausgesetzt werden sollen. Für die Aus- fälle von Einnahmen, die diesen seit dem 18. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 dadurch entstehen, dass Betten auf Grund der SARS-CoV-2-Pandemie nicht so belegt werden können, wie es geplant war, erhalten sie Ausgleichszahlungen.