zur Bauleistungs-/ BauherrenhaftpflichtversicherungBauherren-Haftpflichtversicherung • November 8th, 2001
Contract Type FiledNovember 8th, 2001Bauherren-HaftpflichtversicherungProduktinformationsblatt zu Versicherungsprodukten NORDVERSBauherrenhaftpflicht-konzept Versicherer:Generali AG, DeutschlandDen für Ihren Vertrag gültigen Versicherer entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht abschließend. Die vollständigen Informationen und Ihren konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen) für die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch..Um welche Versicherung handelt es sich?Wir bieten Ihnen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung an.
Kundeninformation VertragsunterlagenBauherren-Haftpflichtversicherung • October 9th, 2018
Contract Type FiledOctober 9th, 2018Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG, die Bauherren-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Versicherungsbedingungen für dieBauherren-Haftpflichtversicherung • February 15th, 2016
Contract Type FiledFebruary 15th, 2016diese Vereinbarungen bilden die Grundlage für unseren gemeinsamen Vertrag. Der vereinbarte Versicherungs- schutz ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen.
BAUHERREN-HAFTPFLICHTVERSICHERUNGBauherren-Haftpflichtversicherung • May 18th, 2009
Contract Type FiledMay 18th, 2009- Sachschäden, d.h. Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, sofern der Schaden mit dem Abbruch, der Erstellung oder dem Umbau des versicherten Bauobjektes oder mit dem Zustand des dazugehörenden Grundstückes, der Ausübung der damit verbundenen Eigentumsrechte oder der Erfüllung der Unterhaltspflichten in ursächlichem Zusammen- hang steht. Die Funktionsbeeinträchtigung einer Sache ohne deren Substanzbeeinträchtigung gilt nicht als Sachschaden.