Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVRBereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b Und 5c Zu Den Avr • October 28th, 2006
Contract Type FiledOctober 28th, 2006Der Dienstgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung ü- berwiegt. Eine Rufbereitschaft darf er nur anordnen, wenn innerhalb eines Zeit- raumes von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt weniger Arbeit als zu einem Achtel der Zeit der Rufbereitschaft anfällt.