Bremischer Landesrahmenvertrag Nach § 79 Abs. 1 SGB Xii Sample Contracts

der Freien Hansestadt Bremen (Land) als überörtlichem Träger und der Stadtgemeinde Bremen als örtlichem Träger der Sozialhilfe,
Bremischer Landesrahmenvertrag Nach § 79 Abs. 1 SGB Xii • June 23rd, 2007

Die Reform des Leistungserbringungsrechts, kodifiziert in den mit Wirkung vom 1.1.1999 geänderten bzw. eingefügten §§ 93 ff BSHG, ab dem 1.1.2005 nunmehr geregelt in den