DIENSTLEISTUNGSRAHMENVERTRAGDienstleistungsrahmenvertrag • March 3rd, 2020
Contract Type FiledMarch 3rd, 2020DIESER DIENSTLEISTUNGSRAHMENVERTRAG, ZUSAMMEN MIT JEDER EINZELNEN DAZUGEHÖRIGEN LEISTUNGS- BESCHREIBUNG, STELLT EINE VERBINDLICHE VEREINBARUNG (ZUSAMMEN „VEREINBARUNG“) ZWISCHEN ASG GMBH & CO. KG („ASG”) UND DER IN DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG GENANNTEN FIRMA (“KUNDE“) DAR. JEDE EINZELNE LEISTUNGSBESCHREIBUNG WIRD DIESEM DIENSTLEISTUNGSRAHMENVERTRAG ZUGEORDNET UND ALS EIN INTEGRALER BESTANDTEIL EINGEGLIEDERT. ASG WIRD DIENSTLEISTUNGEN NUR UNTER DER VORAUSSETZUNG AUSFÜHREN, DASS DER KUNDE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIERT UND BEFOLGT. DER KUNDE AKZEPTIERT DIE VEREINBARUNG ALS WIRKSAM UND GÜLTIG AN DEM DATUM („DATUM DES INKRAFTTRETENS“) AB WELCHEM DAS ERSTE VON DEN FOLGENDEN DREI EREIGNISSEN GESCHIEHT: (1) DAS ANKLICKEN EINES KÄSTCHENS ZUR AKZEPTANZ, (2) DIE VERBINDLICHE UNTERSCHRIFT EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG ODER (3) DIE NUTZUNG ODER DER EMPFANG VON LEISTUNGEN. DIE FIRMA ODER DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DES KUNDEN AKZEPTIERT, BESTÄTIGT HIERMIT, DASS SIE BEVOLLMÄCHTIGT IST, DE
DienstleistungsrahmenvertragDienstleistungsrahmenvertrag • July 20th, 2016
Contract Type FiledJuly 20th, 2016Gegenstand dieses Rahmenvertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist die Festlegung standardisierter Vertragsbedingungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber. Die nachstehenden Vertragsbedingungen sollen grundsätzlich auf alle Dienstleistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Anwendung finden. Einzelheiten, sowie Anpassungen und Erweiterungen der Vertragsbedingungen sind, soweit erforderlich, im Rahmen des jeweiligen Einzelvertrags bzw. der jeweiligen Bestellung gesondert geregelt.
DienstleistungsrahmenvertragDienstleistungsrahmenvertrag • January 24th, 2017
Contract Type FiledJanuary 24th, 2017mit dem vorliegenden Muster-Rahmen-Vertrag soll eine Orientierung gegeben werden, welche Inhalte entsprechend dem Verständnis des AWO Landesverband Brandenburg e.V. zu den Konsequenzen aus dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 13.09.2016 (OVG 6 B 87.15) mit einem externen Dienstleister zur Gewährleistung des ganzheitlichen Versorgungsauftrags von Kindertagesstätten zu regeln sind.