Entsorgungs- Und Entgeltbedingungen Sample Contracts

WVMS
Entsorgungs- Und Entgeltbedingungen • November 28th, 2019

Auf der Grundlage des § 21 der Satzung für die öffentliche Fäkalwasser- und Fäkalschlammentsorgung des Wasserverbandes Märkische Schweiz, im folgenden WVMS genannt, vom 21.07.2009 und des § 6 der Verbandssatzung des WVMS vom 30.03.2009, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 04.12.2012, hat die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Märkische Schweiz in ihrer Sitzung am 26.11.2019 die nachstehenden Allgemeinen Entsorgungs- und Entgeltbedingungen für die öffentliche Fäkalwasser- und Fäkalschlammentsorgung für die Inanspruchnahme der mobilen öffentlichen Entsorgung als öffentliche Einrichtung beschlossen: