Ergänzungsvereinbarung Zum Lieferantenrahmenvertrag Gas Sample Contracts

Vertragspartner
Ergänzungsvereinbarung Zum Lieferantenrahmenvertrag Gas • April 1st, 2022

Avacon Netz GmbH Vorname, Name / Firma Vorname, Name / Firma Schillerstraße 3 Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer 38350 Helmstedt PLZ Ort PLZ Ort 9907137000005 Marktpartneridentifikationsnummer (MP-ID) Marktpartneridentifikationsnummer (MP-ID) nachfolgend „Transportkunde“ genannt nachfolgend „Netzbetreiber“ genannt

Contract
Ergänzungsvereinbarung Zum Lieferantenrahmenvertrag Gas • December 2nd, 2019

Ergänzungsvereinbarungzum Lieferantenrahmenvertrag Gas zur Ersatzbelieferung außerhalb des Niederdrucks zwischen Ersatzlieferant und Netzbetreiber

Ergänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag Gas – Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag
Ergänzungsvereinbarung Zum Lieferantenrahmenvertrag Gas • June 8th, 2017

Durch die Kooperationsvereinbarung Gas (KoV IX) wurde der „Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilnetzen mit Netzpartizipationsmodell“ (LRV) vorgegeben.

Ergänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag Gas – Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag
Ergänzungsvereinbarung Zum Lieferantenrahmenvertrag Gas • December 2nd, 2019

Durch die Kooperationsvereinbarung Gas (KoV IX) wurde der „Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilnetzen mit Netzpartizipationsmodell“ (LRV) vorgegeben.

Name Straße PLZ Ort
Ergänzungsvereinbarung Zum Lieferantenrahmenvertrag Gas • June 8th, 2017

Die Ersatzbelieferung von Anschlussnutzern außerhalb des Niederdrucks ist gesetzlich nicht geregelt. Aufgrund dessen vereinbaren die Vertragspartner folgende Ergänzung zum Netznutzungsvertrag:

Präambel
Ergänzungsvereinbarung Zum Lieferantenrahmenvertrag Gas • January 2nd, 2020

Die Bundesnetzagentur (nachfolgend BNetzA genannt) hat mit der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas vom 20.08.2007, BK7-06-067 (nachfolgend „GeLi“) verbindliche Vorgaben für alle Netzbetreiber geschaffen. Nach diesen Festlegungen sind von Netzbetreibern und deren Marktpartnern einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate entsprechend Ziffer 1 der Festlegungen anzuwenden. Eine Ausnahme hiervon sieht Ziffer 3 des GeLi-Beschlusses vor. Zur Verwendung eines anderen Datenformats oder anderer Nachrichtentypen sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte können freiwillige bilaterale Vereinbarungen getroffen werden. Der Netzbetreiber nimmt diese Möglichkeit in Anspruch und bietet seinen Marktpartnern an, ebenso wie gegenüber dem eigenen, verbundenen Vertrieb die nachfolgend aufgeführten Abweichungen anzuwenden. Der Netzbetreiber hat die Inanspruchnahme von Tenor 3 des GeLi-Beschlusses gegenüber der BNetzA ange

Ergänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag Gas –
Ergänzungsvereinbarung Zum Lieferantenrahmenvertrag Gas • July 4th, 2022

Durch die Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) wurde der „Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilnetzen mit Netzpartizipationsmodell“ (LRV) vorgegeben.