European Works Council Agreement Sample Contracts

SOLVAY SA
European Works Council Agreement • August 19th, 2024
ABKOMMEN BEZÜGLICH DER EINRICHTUNG UND ARBEITSWEISE EINES EUROPÄISCHEN BETRIEBSRATES FÜR DIE CONVERTEAM-GRUPPE
European Works Council Agreement • August 9th, 2007

Ziel des Europäischen Betriebsrats (EBR) ist die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter von CONVERTEAM auf europäischer Ebene. Er wurde entsprechend der Gemeinschaftsrichtlinien 94/45/EG und 97/74/EG, die in dem französischen Gesetz Nr. 96985 übernommen wurden, gegründet. Beide Parteien arbeiten mit dem Willen zur Verständigung auf der Grundlage des vorliegenden Abkommens zusammen.

VEREINBARUNG ÜBER DEN EUROPÄISCHEN KONZERNBETRIEBSRAT VEOLIA ENVIRONNEMENT
European Works Council Agreement • September 6th, 2005

der Konzernleitung von Veolia Environnement, vertreten durch den Generaldirektor von Veolia Environnement, Herrn Henri Proglio, der in ihrem Auftrag handelt

VEREINBARUNG
European Works Council Agreement • February 16th, 2007

Am 18. November 2005 ("Day One") ging die heutige UniCredit Group aus der Fusion zwischen der UniCredito Italiano Group und der HVB Group hervor; dabei entstand "The First Truly European Bank", die auf gesamteuropäischer und lokaler europäischer Ebene vertreten ist.

Vereinbarung
European Works Council Agreement • May 6th, 2005

Vom Grundgedanken der Richtlinie 94/45 EG des Rates der Europäischen Union vom 22.9.1994 inspiriert, wurde im September 1996 bzw. im August 1997 in der Bau Holding AG sowie in der Strabag AG Köln Vereinbarungen über einen Europäischen Betriebsrat geschlossen.

VEREINBARUNG
European Works Council Agreement • October 17th, 2006

über die Einrichtung und die Aufgaben eines Europäischen Betriebsrates im Rahmen eines Europäischen Forums für Sozialdialog in der RTL GROUP (nachfolgend „die Vereinbarung”).

Contract
European Works Council Agreement • February 9th, 2022

Europäischer Betriebsrats bei Intersnack European Works Council at Intersnack Die Intersnack Group GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland hat unter Mitwirkung der EFFAT am 19. Januar 2022 eine Vereinbarung zur Gründung eines Europäischen Betriebsrates (EBR) für die gemeinschaftsweit tätige Intersnack-Gruppe getroffen. Intersnack Group GmbH & Co. KG with its registered seat in Duesseldorf, Germany has, with participation of EFFAT, concluded an agreement on the setting-up of a European Works Council (EWC) for the community-scale active Intersnack group on 19 January 2022. Der EBR ist ein europäisches transnationales Gremium zur regelmäßigen Unterrichtung und Anhörung. Hier können sich künftig Beschäftigte der Intersnack-Gruppe aus 20 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums einbringen. Der EBR gründet auf Offenheit, gegenseitigem Vertrauen und Respekt und ist bestrebt, in diesem konstruktiven Sinne zu handeln; er lebt von der Vielfalt sein

Vereinbarung über den Europäischen Betriebsrat der LSG Sky Chefs
European Works Council Agreement • November 17th, 2005

LSG Sky Chefs und die Arbeitnehmervertreter/innen sind sich darüber einig, dass beide Seiten ein Interesse an einem Austausch von Informationen und einer Anhörung hierzu haben. Es entspricht dem Verständnis von LSG Sky Chefs, den Sozialen Dialog zu fördern sowie die Rechte der Arbeitnehmer/innen, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und verschiedener ethnischer Gruppen sicherzustellen. Der „EBR LSG Sky Chefs“ wird die vorgenannten Ziele unterstützen.

EUROPÄISCHER BETRIEBSRAT
European Works Council Agreement • November 22nd, 2010

der Zentraldirektion des Autogrill-Konzerns, bestimmt gemäß Art. 2, italienischer Gesetzeserlass 74/2002, in der Person des Chief Human Resources and Organization Officer der Gesellschaft Autogrill S.p.A.

Vereinbarung
European Works Council Agreement • June 22nd, 2005

Insofern nur die männliche Form im folgenden Text verwendet wird, ist diese synonym für die weibliche und männliche Form einzusetzen.

Vereinbarung
European Works Council Agreement • February 10th, 2009

Der Rat der Europäischen Union hat am 22. September 1994 eine Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates (nachstehend kurz Richtlinie genannt) erlassen. Die Richtlinie stellt insbesondere gemeinschaftsweit operierenden Unternehmensgruppen in einem in Art. 13 und 14 der Richtlinie näher geregelten Umfang und Zeitraum frei, eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer durch ein freiwillige Vereinbarung einzurichten und damit das Ziel der Richtlinie gemäß Artikel l Abs. l der Richtlinie zu erfüllen.