FeuerwehrversicherungsvertragFeuerwehrversicherungsvertrag • January 7th, 2016
Contract Type FiledJanuary 7th, 2016Als Zusatzvertrag zum Feuerwehrversicherungsvertrag für die Feuerwehrvereinigungen in Hessen und Thüringen, wird zwischen dem
Landesfeuerwehrverband Hessen e. V. Kölnische Str. 44 -46Feuerwehrversicherungsvertrag • February 8th, 2018
Contract Type FiledFebruary 8th, 2018In Zusammenarbeit mit der SV SparkassenVersicherung sowie der mit dem Feuerwehrw e- sen und den Belangen der Feuerwehrgemeinschaft vertrauten Persönlichkeiten , wurde ein Versicherungsvertrag erarbeitet um den Mitgliedern der Verbände optimalen Vers i- cherungsschutz zu gewährleisten. Dabei g alt es, einen sowohl wirkungsvollen als auch beitragsgünstigen Versicherungsschutz zu erreichen und ein echtes Mitspracherecht des Hessischen und des Thüringischen Feuerwehrverbandes zu erwirken.
FeuerwehrversicherungsvertragFeuerwehrversicherungsvertrag • January 26th, 2023
Contract Type FiledJanuary 26th, 2023Rahmen-Versicherungsvertrag für Feuerwehrverbände in Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz (auch bekannt als „Florian-Vertrag“)
Kurzinformation über den Versicherungsumfang des zwischen dem Landesfeuerwehrverband Hessen e.V.Feuerwehrversicherungsvertrag • March 4th, 2003
Contract Type FiledMarch 4th, 2003Dank der Unterstützung der SV SparkassenVersicherung sowie der mit dem Feuerwehrwesen und mit den Belangen unserer Gemeinschaft vertrauten Persönlichkeiten war es möglich, den Mitgliedern unserer Verbände optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Dabei galt es einen möglichst wirkungsvollen prämiengünstigen Versicherungsschutz zu erreichen und ein echtes Mitspracherecht des Hessischen und des Thüringischen Feuerwehrverbandes zu erwirken. Mit dem vorliegenden Vertrag sind die Verbände und die Feuerwehrvereinigungen davor geschützt, unter- oder überversichert zu sein. Die vielen vorliegenden Einzelpolicen kommen in Wegfall, Versicherungsbedingungen sowie Versicherungssummen sind zeitgemäßen Bedürfnissen angepasst. Durch den Einschluss des Veranstaltungsrisikos bedarf es keiner besonderen Versicherung bei Veranstaltungen. Gerade hier trugen die veranstaltenden Feuerwehrvereine im Schadenfall ein unübersehbares Risiko, wenn die Notwendigkeit zu Abschluss eines besonderen Versicherung