Vereinbarung zwischen demGeistlichen-Vereinbarung • December 20th, 2019
Contract Type FiledDecember 20th, 2019Unter Berücksichtigung der vorausgehenden Verhandlungen zwischen der Römisch-katholischen Kantonalkir- che Schwyz und der Diözese Chur bei der Entstehung des Personal- und Besoldungsgesetzes muss § 1 desselben in folgendem Sinne ausgelegt werden: Die Pastoralassistenten und -assistentinnen und im be- sonderen die Gemeindeleiter und -leiterinnen nehmen direkt an der seelsorglichen Aufgabe der Geistlichen teil und tragen unter Umständen eine ähnliche Mitverantwortung. So muss ihre Einsetzung und Absetzung in analoger Weise wie die der Geistlichen erfolgen, was in Ziff. 12 dieser Vereinbarung weiter präzisiert wird.