General Agreement for the Use of Goods Wagons Sample Contracts

ANLAGE 8
General Agreement for the Use of Goods Wagons • December 17th, 2023

In Abschnitt II wird beschrieben, wie die an der Erstellung des AVV beteiligten Verbände sich organisieren, um die Anwendung des AVV zu begleiten und seine Weiterentwicklung zu för- dern.

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VON WAGEN IM FÄHRVERKEHR UND IM AUSTAUSCH MIT BREIT- UND NORMALSPURBAHNEN
General Agreement for the Use of Goods Wagons • December 9th, 2021

Wagen mit drei Radsätzen können nur bei günstigem Wasserstand überführt werden. Sie müssen die Gleisbögen der Fährschiffe befahren können (siehe Verzeichnis der Fährlinien der Gruppen 1 und 2).