General Terms and Conditions Agreement Sample Contracts

Allgemeine Vertragsbedingungen
General Terms and Conditions Agreement • March 23rd, 2021

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Vertragsbedingungen“) sind gültig zwischen ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG („Oracle“) und der natürlichen oder juristischen Person, die den Auftrag ausgefertigt hat, der diese Allgemeinen Vertragsbedingungen per Verweis einschließt. Durch die Erteilung eines Auftrags, der diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegt, stimmen Sie zu, dass die Anlagen (wie unten definiert), die diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen beigefügt sind, in diese Allgemeinen Vertragsbedingungen einbezogen werden. Ist eine Bestimmung nur für eine spezielle Anlage relevant, gilt diese Bestimmung nur für diese Anlage, wenn die Anlage diese Allgemeinen Vertragsbedingungen in Bezug nimmt.

Contract
General Terms and Conditions Agreement • December 23rd, 2014

SIE STIMMEN ZU, DASS SIE DURCH DIE BEAUFTRAGUNG MITTELS EINES AUFTRAGSDOKUMENTS, DAS DIESE ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ENTHÄLT (DAS „AUFTRAGSDOKUMENT“), DEN BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DES AUFTRAGSDOKUMENTS SOWIE DIESEN ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUSTIMMEN UND DURCH DIESE GEBUNDEN SIND. WENN SIE EINEN AUFTRAG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON VERGEBEN, SICHERN SIE ZU, DASS SIE BEFUGT SIND, DIESE JURISTISCHE PERSON AN DIE BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DES AUFTRAGSDOKUMENTS UND DIESE ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ZU BINDEN, UND IN DIESEM FALL BEZIEHEN SICH „SIE“ UND „IHR(E)“ IN IHRER VERWENDUNG IN DIESEN ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN AUF DIESE JURISTISCHE PERSON. WENN SIE NICHT ENTSPRECHEND BEFUGT SIND, ODER WENN SIE ODER DIE JURISTISCHE PERSON NICHT ZUSTIMMEN, DURCH DIE BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DES AUFTRAGSDOKUMENTS UND DIESE ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN, DÜRFEN SIE KEINEN AUFTRAG VERGEBEN UND KEINE PRODUKT- ODER SERVICE

Contract
General Terms and Conditions Agreement • June 18th, 2021

SIE STIMMEN ZU, DASS SIE DURCH DIE BEAUFTRAGUNG MITTELS EINES AUFTRAGSDOKUMENTS, DAS DIESE ALLGEMEINGÜLTIGEN BESTIMMUNGEN ENTHÄLT (DAS „AUFTRAGSDOKUMENT“), DEN BEDI DES AUFTRAGSDOKUMENTS SOWIE DIESEN ALLGEMEINGÜLTIGEN BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN UND DURCH DIESE