Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag Sample Contracts

Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag zwischen Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin
Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag • September 20th, 2021

Die SWA wird das nachfolgend genannte Grundstück in Ahrensburg und das sich auf diesem Grundstück befindliche Gebäude gemäß den Rege- lungen dieses Vertrages mit moderner lichtwellenleiterbasierter Tech- nologie ausstatten und die im Eigentum des Grundstückseigentümers stehenden lichtwellenleiterbasierten Infrastrukturen verwenden, um den Grundstücksnutzern die Möglichkeit zu geben, neben Telefonieleistungen auch hochleistungsfähiges Internet und weitere Dienstleistungen, wie

Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag
Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag • November 14th, 2022

Der Grundstückseigentümer bzw. der sonst dinglich Berechtigte erteilt hiermit seine Zustimmung für die Errichtung eines auf moderner Telekommuni- kationsinfrastruktur basierenden Grundstücks- und Gebäudenetzes, sowie die Anbindung an das öffentliche Telekommunikationsnetz auf der nachstehend aufgeführten, vertragsgegenständlichen Liegenschaft:

Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag Präambel
Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag • March 19th, 2018

Die Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz „BGB“) möchte das unten stehende Grundstück und die sich auf diesem befindlichen Gebäude- bzw. Wohnein- heiten mit moderner lichtwellenleiterbasierter Technologie an eine qualitativ hochwertige Breitbandversorgung anschließen. Zu diesem Zweck schafft und unterhält die BGB eine Breitbandinfrastruktur.

Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag
Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag • February 26th, 2021

- nachfolgend "Eigentümer" - und Bisping & Bisping GmbH & Co. KG Oskar-Sembach-Ring 1091207 Lauf an der Pegnitz- nachfolgend "Netzbetreiber" -

Anlage zum Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag
Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag • March 22nd, 2021
Grundstücks‐ und Gebäudenutzungsvertrag (GNV)
Grundstücks‐ Und Gebäudenutzungsvertrag • December 1st, 2022

Zwischen dem Grundstückseigentümer / der ‐eigentümerin und dem Netzbetreiber Telemark Telekommunikationsgesellschaft Mark mbH, Lennestr. 2, 58507 Lüdenscheid

Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge Mühlenstraße 8, 24361 Groß Wittensee
Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag • September 13th, 2021

Der Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge (im Folgenden BZV genannt) möchte das untenstehende Grundstück an eine qualitativ hochwertige Breit- bandversorgung anschließen.

Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag zwischen Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin
Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag • May 20th, 2015

Die SWA wird das nachfolgend genannte Grundstück in Ahrensburg und das sich auf diesem Grundstück befindliche Gebäude gemäß den Regelungen dieses Vertrages mit moderner lichtwellenleiterbasierter Technologie ausstatten und die im Eigentum des Grundstückseigentü- mers stehenden lichtwellenleiterbasierten Infrastrukturen verwenden, um den Grundstücksnutzern die Möglichkeit zu geben, neben Telefonie- leistungen auch hochleistungsfähiges Internet und weitere Dienstleis- tungen, wie z.B. TV oder Rundfunk zu nutzen. Hierzu wird folgender Grundstücksnutzungsvertrag geschlossen:

Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag
Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag • April 1st, 2022

Die Stadtwerke Münster GmbH (nachfolgend SWMS genannt) möchte den Bewohnern* bzw. Gewerbetreibenden in dem unten aufgeführten Gebäude die anbieter- neutrale Schaltung eines Internet-, Telefonie- und TV-Anschlusses über eine neue und moderne Glasfaserinfrastruktur ermöglichen. Um diesen Anschluss zu realisieren, benötigen die SWMS die Zustimmung des alleinigen Hauseigentümers oder eines rechtsgeschäftlichen Vertreters (nachfolgend berechtigter Vertreter genannt, z. B. Hausverwaltung).

Stand: 01. Dezember 2021
Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag • November 23rd, 2021

Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV)| für lichtwellenleiterbasierte Telekommunikationsnetze bzw. Netze mit sehr hoher Kapazität

Natürlich lichtschnell.
Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag • August 26th, 2021

Der*die Eigentümer*in bzw. im Namen dieser Person handelnde Verwaltende (nachfolgend Eigentümer*in) gestattet der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH (nachfolgend SWN), das im Vertrag genannte Grundstück sowie darauf befindliche Gebäude mit moderner lichtwellenleiterbasierter Technologie (Glasfaser) auszustatten und hausinterne Infrastrukturen mitzubenutzen. Ziel des Vertrages ist es, Grundstücksnutzer*innen (Endkund*innen) Glasfaserinfrastruktur für Internet-, Telefonie- und TV-Kabeldienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag
Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag • July 2nd, 2019

Der Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüt- tener Berge (im Folgenden BZV genannt) möchte das unten stehende Grundstück und die sich auf diesem befindlichen Gebäude- bzw. Wohneinheiten mit moderner lichtwellenleiterbasierter Technologie an eine qualitativ hochwertige Breitbandversor- gung anschließen. Zu diesem Zweck schafft und unterhält der BZV eine Leerrohrinf- rastruktur in seinem Verbandsgebiet.

Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag zwischen Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin
Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag • March 6th, 2020

Die SWA wird das nachfolgend genannte Grundstück in Ahrensburg und das sich auf diesem Grundstück befindliche Gebäude gemäß den Rege- lungen dieses Vertrages mit moderner lichtwellenleiterbasierter Tech- nologie ausstatten und die im Eigentum des Grundstückseigentümers stehenden lichtwellenleiterbasierten Infrastrukturen verwenden, um den Grundstücksnutzern die Möglichkeit zu geben, neben Telefonieleistungen auch hochleistungsfähiges Internet und weitere Dienstleistungen, wie

Ausfertigung für die LEONET AG (Bitte unterschrieben zurücksenden!)
Grundstücks- Und Gebäudenutzungsvertrag • November 29th, 2021

sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu ihrem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen.