Grundversorgungsvertrag StrGrundversorgungsvertrag • June 1st, 2022
Contract Type FiledJune 1st, 2022om 4. Vertragsdaten Zahlungsweise☐ Überweisung☐ SEPA-Einzugsverfahren (siehe Anlage)Zählerdaten Zählernummer Jahresver- brauch Stand/Stände Datum Tarif (siehe Tarifblatt) ☐ Grundversorgungstarif ET☐ Grundversorgungstarif DT Abrechnungsturnus (siehe Tarifblatt) ☒ jährlich (Standard) ☐ halbjährlich* ☐ vierteljährlich* ☐ monatlich* Rechnungsversand per Mail☐ Ich/Wir willige(n) darin ein, unsere Rechnungen nur noch per Mail zugesendet zu bekommen. Unsere aktuelle Mailadresse: Datenschutz☐ Ich/Wir willige(n) darin ein, dass meine/unsere im Rahmen die- ses Vertrages erhobene personenbezogenen Daten vom Versorger verarbeitet und mit Dritten (z. B. Netz- und Messstellenbetreiber) ausgetauscht werden, soweit dies zur Durchführung dieses Vertra- ges erforderlich ist. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zu- kunft formfrei gegenüber dem Versorger widerrufen werden. Werbung☐ Ich/Wir willige(n) ein in die Zusendung von Werbung zu Energie- produkten des Versorgers und damit zusammenhängende A
STROM ERDGAS TRINKWASSERGrundversorgungsvertrag • February 7th, 2023
Contract Type FiledFebruary 7th, 2023
Grundversorgungsvertrag - local gas classic -Grundversorgungsvertrag • March 1st, 2022
Contract Type FiledMarch 1st, 2022Der Grundversorger verpflichtet sich, den Kunden zu den veröffentlichten und diesem Vertrag als Anlage beigefügten Allgemeinen Bedingungen (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) (Anlage) und Ergänzenden Bedingungen (Anlage) zu den veröffentlichten Allgemeinen Preisen (Anlage) im Rahmen der Grundversorgung mit Gas zu beliefern. Die allgemeinen Preise und die Ergänzenden Bedingungen (Anlage) können zusätzlich auf der Internetseite des Grundversorgers unter www.sbl-gmbh.net abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.
FÜR FOLGENDE ENERGIEART (BITTE ANKREUZEN)Grundversorgungsvertrag • February 16th, 2017
Contract Type FiledFebruary 16th, 2017Diese Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für die Fälle, in denen ein Grundversorgungsvertrag nicht bereits auf andere Art, z. B. durch Entnahme, zustande gekommen ist.