Immobiliensteuern Sample Contracts

Contract
Immobiliensteuern • January 5th, 2017

Der Kanton Basel-Landschaft erhebt auf Veräusserungsgewinnen die Grundstückgewinnsteuer und auf Handänderungen an einem Grundstück die Handänderungssteuer. Nach der Rechtsprechung des Bun- desgerichts ist in Bezug auf die Immobiliensteuern der Begriff der Handänderung gemäss dem Handände- rungssteuerrecht mit jenem der Veräusserung gemäss dem Grundstückgewinnsteuerrecht identisch (StE 1985 B 42.22. Nr. 1).