Intermunicipal Cooperation Agreement Sample Contracts

Vereinbarung
Intermunicipal Cooperation Agreement • June 23rd, 2009
E n t w u r f -
Intermunicipal Cooperation Agreement • September 2nd, 2010

Das Gesetz über den registergestützten Zensus 2011 (ZensG 2011) und das vom Land Baden-Württemberg erlassene Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 verpflichtet Gemeinden mit mindestens 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zur Einrichtung einer örtlichen Erhebungsstelle. Im Rahmen der Interkommunalen Zu- sammenarbeit richten die Vertragspartner eine gemeinsame örtliche Erhebungsstelle zur Erfüllung dieser Weisungsaufgabe ein. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die mit der Aufgabenübertragung verbundene Mehrbelastung der Vertragspartner durch effizien- ten Personal- und Sachmitteleinsatz so zu erledigen, dass die entstehenden Kosten durch die Landeszuweisungen weitestgehend gedeckt und zusätzliche Belastungen für die kommunalen Haushalte möglichst vermieden werden.