Kollektivvertrag für das PflasterergewerbeKollektivvertrag Für Das Pflasterergewerbe • January 5th, 2016
Contract Type FiledJanuary 5th, 2016Für Betriebsarten, die den Verordnungen des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 10. Februar 1988, BGBl. Nr. 114/88, bzw. vom 15. April 1988, BGBl. Nr. 221/88, unterliegen, werden ab der Kundmachung der jeweiligen Verordnung entstehende Abfertigungsansprüche ausschließlich nach den Bestimmungen des BUAG 1987 behandelt.
Kollektivvertrag für das PflasterergewerbeKollektivvertrag Für Das Pflasterergewerbe • November 17th, 2022
Contract Type FiledNovember 17th, 2022Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.