Mitarbeitervertretungsgesetz Sample Contracts

Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen
Mitarbeitervertretungsgesetz • February 21st, 2022

Kirchlicher Dienst im Sinne des Grundartikels der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist durch den Auftrag bestimmt, das Evangelium zu bezeugen. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wirken an der Erfüllung dieses Auftrages mit. Deshalb sind sie zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander und mit der Dienststellenleitung verpflichtet. Die gemeinsame Verantwortung für den Dienst der Kirche verbindet alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und begründet Recht und Pflicht, an der Gestaltung der Dienstverhältnisse und an der Fürsorge für einzelne Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mitzuwirken.