Kirchengesetz über MitarbeitervertretungenMitarbeitervertretungsgesetz • February 21st, 2022
Contract Type FiledFebruary 21st, 2022Kirchlicher Dienst im Sinne des Grundartikels der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist durch den Auftrag bestimmt, das Evangelium zu bezeugen. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wirken an der Erfüllung dieses Auftrages mit. Deshalb sind sie zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander und mit der Dienststellenleitung verpflichtet. Die gemeinsame Verantwortung für den Dienst der Kirche verbindet alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und begründet Recht und Pflicht, an der Gestaltung der Dienstverhältnisse und an der Fürsorge für einzelne Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mitzuwirken.