Nachtrag Zum Gesamtvertrag Sample Contracts

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und den nachfolgend benannten Ersatzkassen in Hamburg
Nachtrag Zum Gesamtvertrag • August 31st, 2010

Ziel dieses Vertrages ist die Sicherstellung und Förderung der qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung von Patienten mit der gesicherten Diagnose Cystische Fibrose.

Die Vereinbarung
Nachtrag Zum Gesamtvertrag • January 24th, 2006

Nr. 40220 (entspricht Z1, Tag) Nr. 40222 (entspricht Z2, Tag) Nr. 40224 (entspricht Z3, Tag) Nr. 40226 (entspricht Z1, Nacht) Nr. 40228 (entspricht Z2, Nacht) Nr. 40230 (entspricht Z3, Nacht)

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, dem BKK- Landesverband NORDWEST,
Nachtrag Zum Gesamtvertrag • March 14th, 2016

Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg)
Nachtrag Zum Gesamtvertrag • December 16th, 2016

Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
Nachtrag Zum Gesamtvertrag • September 26th, 2016

Mit dieser Vereinbarung streben die Vertragspartner eine patientenorientierte Versorgung mit dem Ziel an, durch eine stärkere ärztliche Koordination von Behandlungsmaßnahmen, u. a. eine erhöhte Betreuungsintensität, eine Senkung von Wartezeiten sowie eine schnellere Genesung der Patienten zu erreichen.

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der IKK classic wird folgender
Nachtrag Zum Gesamtvertrag • April 29th, 2011

Die Erklärungsfrist der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbrau- cherschutz ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.

Vereinbarung
Nachtrag Zum Gesamtvertrag • January 12th, 2007

Die Vereinbarung tritt mit Wirkung ab 1. April 2006 in Kraft. Die Abrechnungsänderungen für die Nrn. 01102 und 40852 treten mit Wirkung ab 1. Juli 2006 in Kraft; die Abrechnungsände- rungen für die Nr. 01412 tritt mit Wirkung ab 1. Oktober 2006.