Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung) Sample Contracts

Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung)
Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung) • January 16th, 2020
Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung)
Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung) • June 19th, 2019

Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH (Netzbetreiber)Heinersdorfer Damm 55-5716303 Schwedt/OderHandelsregister: Amtsgericht Neuruppin HRB 9902 NP und (Anschlussnehmer) Eheleu- ten/Frau/ Herrn/Firma Ggf. vertreten durch: Name, Vorname Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Telefon/Fax ggf. Geburtsdatum ggf. Registernummer / Registergericht1 ggf. E-Mail In dem Fall: Kopie der Vollmacht – Anlage 1 wird folgender Vertrag über (bitte ankreuzen) Neuanschluss Änderung bestehender Netzanschluss bestehender Netzanschluss Provisorischer Anschluss geschlossen: 1. Netzanschluss: überwiegend private Nutzunggewerbliche Nutzung, voraussichtlicher Jahresverbrauch: kWh Straße Hausnummer PLZ Ort Gemarkung / Flur / Flurstück oder Baugebiet 2. Kundennummer:(vom Netzbetreiber einzutragen) 3. Bezeichnung Versor- gungsobjekt: Eigenheim Mehrfamilienhaus Sonstige: 4. Grundstückseigentümer ist mit Anschlussnehmer: identisch nicht identisch (schriftliche Zustimmung desErbbauberechtigten als Anlage 2 Grundstü

Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung)
Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung) • May 28th, 2018

über (bitte ankreuzen) Neuanschluss Änderung bestehender Netzanschlüsse bestehender Netzanschluss (z.B. Eigentümerwechsel)

Anlage 2 zum Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung)
Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung) • January 16th, 2020

Gemäß § 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2477), einsehbar unter www.osthessennetz.de haben Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Herstellung und Änderung des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer und den Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen. Diese Zustimmungserklärung ist erforderlich, um dem Netzbetreiber die Ausübung seiner Rechte und Pflichten insbesondere bei der Herstellung, Änderung und Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes des Netzanschlusses zu ermöglichen. Mit der Zustimmungserklärung wird der Grundstückseigentümer bzw. der Erbbauberechtigte nicht Schuldner der aus dem Netzanschlussverhältnis resultierenden Kosten.