Netznutzungsvertrag (Entnahme) Sample Contracts

Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • May 11th, 2022

1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundla- gen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festle- gungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festle- gungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • August 17th, 2018

1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetza- gentur vorgegeben (Az. BK6-17-168, Beschl. v. 20.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf die- sen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttre- tens Bestandteil dieser Festlegung.

Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • August 15th, 2018

1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetza-gentur vorgegeben (Az. BK6-17- 168, Beschl. v. 20.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebs- gesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktu-eller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegun- gen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Be-standteil dieser Festlegung.

Netznutzungsvertrag (Entnahme)‌‌
Netznutzungsvertrag (Entnahme)‌‌ • December 22nd, 2020

Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bun- desnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-17-168, Beschl. v. 20.12.2017). Der Verein- barung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsge- setz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieser Festlegung.

Netznutzer ist Lieferant (Lieferantenrahmenvertrag) Netznutzer ist Letztverbraucher
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • October 19th, 2018
Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • March 1st, 2020

1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • February 28th, 2022

Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde in Anlehnung an die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) erstellt (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung der BK6- 20-160, Beschl. v. 21.12.2020). Die Abweichungen gegenüber dem Mustervertrag der BNetzA sind kursiv gekennzeichnet. Der Verein- barung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetreibergesetz (MsbG) sowie die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktu- eller Fassung zu Grunde. Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • January 7th, 2021

Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-17-168, Beschl. v. 20.12.2017). Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieser Festlegung.