Netznutzungsvertrag (Entnahme) Sample Contracts

Konsolidierte Lesefassung
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • December 21st, 2020

1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • May 11th, 2022

1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundla- gen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festle- gungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festle- gungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

NETZNUTZUNGSVERTRAG ENTNAHME (STROM)
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • March 21st, 2022

Zwischen Stadtwerke Lünen GmbH und dem oben genannten Netznutzer wird der Netznutzungsvertrag (Entnahme), unter der Berücksichtigung der folgenden Bedingungen und Anlagen, geschlossen.

Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • August 15th, 2018

1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetza-gentur vorgegeben (Az. BK6-17- 168, Beschl. v. 20.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebs- gesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktu-eller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegun- gen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Be-standteil dieser Festlegung.

Netznutzungsvertrag (Entnahme)‌‌
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • December 22nd, 2020

Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bun- desnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-17-168, Beschl. v. 20.12.2017). Der Verein- barung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsge- setz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieser Festlegung.

Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • December 7th, 2021
Netznutzungsvertrag
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • February 24th, 2022

1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • March 1st, 2020

1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • February 28th, 2022

Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde in Anlehnung an die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) erstellt (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung der BK6- 20-160, Beschl. v. 21.12.2020). Die Abweichungen gegenüber dem Mustervertrag der BNetzA sind kursiv gekennzeichnet. Der Verein- barung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetreibergesetz (MsbG) sowie die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktu- eller Fassung zu Grunde. Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Netznutzungsvertrag (Entnahme) • January 7th, 2021

Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-17-168, Beschl. v. 20.12.2017). Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieser Festlegung.