Netznutzungsvertrag Strom (Entnahme) Sample Contracts

Netznutzungsvertrag Strom
Netznutzungsvertrag Strom (Entnahme) • October 20th, 2022

Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förm- liche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20- 160, Beschl. v. 21.12.2020). Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellen- betriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Fest- legungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. Zu- künftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkraft- tretens Bestandteil dieses Vertrages.

Netznutzungsvertrag (Strom) (Entnahme)
Netznutzungsvertrag (Strom) (Entnahme) • February 8th, 2018

Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-17-168, Beschl. v. 20.12.2017). Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieser Festlegung.

Netznutzungsvertrag Strom
Netznutzungsvertrag Strom (Entnahme) • April 9th, 2018

Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-17-168, Beschl. v. 20.12.2017). Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieser Festlegung.

Netznutzungsvertrag Strom
Netznutzungsvertrag Strom (Entnahme) • February 3rd, 2022

1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20- 160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.