Newsletter Publication Sample Contracts

NEWSLETTER
Newsletter Publication • November 16th, 2006

Der Newsletter ist ein Forum für die Diskussion aktueller Probleme aller Arbeitsgebiete der forensischen Odonto-Stomatologie. Er dient der wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung sowie der Information aller an dem Arbeitsgebiet Interessierten. Die Beiträge enthalten englische Zusammenfassungen und Titelübersetzungen. Leserbriefe geben Gelegenheit zum kritischen Meinungsaustausch. Der Newsletter wird im Auftrage des Vorstandes des Arbeitskreises herausgegeben und erscheint in unregelmäßiger Folge, mindestens zweimal im Jahr. Alle Rechte vorbehalten.

Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin
Newsletter Publication • July 24th, 2011

Die nächste Tagung unseres Arbeitskreises steht bevor. Das Programm dazu wird in diesem Newsletter bekannt gegeben. Es handelt dabei sich um eine kleine Jubiläumstagung zum 35jährigen Bestehen des AKFOS. Der Vorstand würde sich über zahlreiche Teilnehmer freuen. Die Vortragsthemen sollen dabei das gewachsene Spektrum, mit dem sich die forensische Odonto-Stomatologie1 beschäftigt, repräsentieren. Als ein eigenständiges Wissenschaftsgebiet zwischen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ein und der forensischen Wissenschaften stellt sie aus Wissenschaft und Forschung die Erkenntnisse der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in den Dienst der Rechtspflege und nimmt damit teilweise einen wesentlichen Platz im Rahmen der Kriminologie ein. Wissensvermittlung, nicht nur an den Hochschulen, findet dabei in der Humanmedizin (Rechtsmedizin), Zahnmedizin (Rechtsodontologie), dem Studiengang Jura (Kriminalisten, Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte) und anderen Bereichen statt.

NEWSLETTER
Newsletter Publication • November 16th, 2006

Spezialisten irgendeines medizinischen oder nichtmedizinischen Faches werden durch ihre Spezialkenntnisse allein nicht ohne weiteres zu brauchbaren Sachverständigen für kriminalistische Fragen. Sie haben vielfach nicht ein genügendes Urteil darüber, wie weit ihre Methoden den Anforderungen des Strafprozesses gerecht werden.