Nutzungsbedingungen Für Digitale Endgeräte Sample Contracts

Schüler:in
Nutzungsbedingungen Für Digitale Endgeräte • March 12th, 2022

Das mobile Endgerät wird der Schülerin / dem Schüler (im Folgenden Entleiher/in) im Rahmen des Förderprogrammes DigitalPakt Schule NRW – Sofortausstattungsprogramm, bei minderjährigen Schüler/innen, vertreten durch die/den Erziehungsberechtigten, durch die Stadt Oberhausen als Schulträger (im Folgenden Verleiher) zur Verfügung gestellt. Für dieses Leihverhältnis gelten die folgenden Nutzungsbedingungen: