Nutzungsvereinbarung Für Lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- Und Gebäudenetze Sample Contracts

Nutzungsvereinbarung für lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- und Gebäudenetze
Nutzungsvereinbarung Für Lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- Und Gebäudenetze • June 11th, 2015

Die Lichtwellenleitertechnik ermöglicht es, herkömmliche Telekommunikationsdienstleistungen und hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse zu realisieren. Der Eigentümer ist damit einverstanden, dass die Telekom auf seinem nachfolgend genannten Grundstück/seinen nachfolgend genannten Grundstücken sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um ein lichtwellenleiterbasiertes Grundstücks- und Gebäudenetz einschließlich der Zuführung zum öffentlichen

Nutzungsvereinbarung für lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- und Gebäudenetze
Nutzungsvereinbarung Für Lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- Und Gebäudenetze • February 26th, 2015

Die Lichtwellenleitertechnik ermöglicht es, herkömmliche Telekommunikationsdienstleistungen und hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse zu realisieren. Der Eigentümer ist damit einverstanden, dass die Telekom auf seinem nachfolgend genannten Grundstück/seinen nachfolgend genannten Grundstücken sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um ein lichtwellenleiterbasiertes Grundstücks- und Gebäudenetz einschließlich der Zuführung zum öffentlichen

Contract
Nutzungsvereinbarung Für Lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- Und Gebäudenetze • June 1st, 2017

Allgäuer Überlandwerk GmbH Abteilung TNNIllerstraße 1887435 Kempten Datum: 01.06.2017 Ansprechpartner:Herr Michael VollkommTelefon: 0831 96006-9951Fax: 0831 96006-79632E-Mail: breitband@auew.de

Nutzungsvereinbarung für lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- und Gebäudenetze
Nutzungsvereinbarung Für Lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- Und Gebäudenetze • June 3rd, 2015

Die Lichtwellenleitertechnik ermöglicht es, herkömmliche Telekommunikationsdienstleistungen und hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse zu realisieren. Der Eigentümer ist damit einverstanden, dass die