Änderungsvereinbarung zur Konkretisierung der Anlage 3 derPflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • July 5th, 2019
Contract Type FiledJuly 5th, 2019„(2) Die Vertragsparteien haben Vorgaben für die Zuordnung der Pflegepersonalkosten erstellt. Diese sind der Anlage 3 zu entnehmen.“
VereinbarungPflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • February 19th, 2019
Contract Type FiledFebruary 19th, 2019– PpSG) vom 11. Dezember 2018 hat der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband und den Verband der Privaten Krankenversicherung beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (nachfolgend: die Vertragsparteien) bis zum 31.01.2019 eine eindeutige, bundeseinheitliche Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten zu vereinbaren und dabei auch Regelungen für die Zuordnung von Kosten von Pflegepersonal festzulegen, das überwiegend in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen tätig ist. Die Vertragsparteien kommen mit der vorliegenden Vereinbarung diesem gesetzlichen Auftrag aus § 17b Abs. 4 S. 2 KHG nach. Ziel dieser Vereinbarung ist die Sicherstellung der größtmöglichen Kongruenz zwischen der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten auf Bundesebene und der Abgrenzung der Pflegepersonalkosten auf Ebene der Krankenhäuser (Ortsebene).
VereinbarungPflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • April 6th, 2022
Contract Type FiledApril 6th, 2022zur Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten und zur Zuordnung von Kosten von Pflegepersonal (Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung 2022)
Änderungsvereinbarung zurPflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • December 21st, 2020
Contract Type FiledDecember 21st, 2020Der Anlage 3 der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung vom 04.03.2020 wird die Anlage zu dieser Vereinbarung als Anhang angefügt.
Empfehlung zu denPflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • January 12th, 2021
Contract Type FiledJanuary 12th, 2021Empfehlung zu den Vorgaben der Vertragsparteien für die Zuordnung der Pflegepersonalkosten nach § 3 Absatz 2 der Pflegepersonalkostenabgrenzungs- vereinbarung vom 04.03.2020
Änderungsvereinbarung zurPflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • January 8th, 2021
Contract Type FiledJanuary 8th, 2021Der Anlage 3 der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung vom 04.03.2020 wird die Anlage zu dieser Vereinbarung als Anhang angefügt.
VereinbarungPflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • March 16th, 2020
Contract Type FiledMarch 16th, 2020Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) vom 11.12.2018 hat der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband und den Verband der Privaten Krankenversicherung beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (nachfolgend: die Vertragsparteien) bis zum 31.01.2019 eine eindeutige, bundeseinheitliche Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten zu vereinbaren und dabei auch Regelungen für die Zuordnung von Kosten von Pflegepersonal festzulegen, das überwiegend in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen tätig ist. Die Vertragsparteien kommen mit der vorliegenden Vereinbarung diesem gesetzlichen Auftrag aus § 17b Abs. 4 Satz 2 KHG nach. Ziel dieser Vereinbarung ist die Sicherstellung der größtmöglichen Kongruenz zwischen der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten auf Bundesebene und der Abgrenzung der Pflegepersonalkosten auf Ebene der Krankenhäuser (Ortsebene).