Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung Sample Contracts

Änderungsvereinbarung zur Konkretisierung der Anlage 3 der
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • July 5th, 2019

„(2) Die Vertragsparteien haben Vorgaben für die Zuordnung der Pflegepersonalkosten erstellt. Diese sind der Anlage 3 zu entnehmen.“

Vereinbarung
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • February 19th, 2019

– PpSG) vom 11. Dezember 2018 hat der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband und den Verband der Privaten Krankenversicherung beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (nachfolgend: die Vertragsparteien) bis zum 31.01.2019 eine eindeutige, bundeseinheitliche Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten zu vereinbaren und dabei auch Regelungen für die Zuordnung von Kosten von Pflegepersonal festzulegen, das überwiegend in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen tätig ist. Die Vertragsparteien kommen mit der vorliegenden Vereinbarung diesem gesetzlichen Auftrag aus § 17b Abs. 4 S. 2 KHG nach. Ziel dieser Vereinbarung ist die Sicherstellung der größtmöglichen Kongruenz zwischen der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten auf Bundesebene und der Abgrenzung der Pflegepersonalkosten auf Ebene der Krankenhäuser (Ortsebene).

Vereinbarung
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • April 6th, 2022

zur Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten und zur Zuordnung von Kosten von Pflegepersonal (Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung 2022)

Änderungsvereinbarung zur
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • December 21st, 2020

Der Anlage 3 der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung vom 04.03.2020 wird die Anlage zu dieser Vereinbarung als Anhang angefügt.

Empfehlung zu den
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • January 12th, 2021

Empfehlung zu den Vorgaben der Vertragsparteien für die Zuordnung der Pflegepersonalkosten nach § 3 Absatz 2 der Pflegepersonalkostenabgrenzungs- vereinbarung vom 04.03.2020

Änderungsvereinbarung zur
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • January 8th, 2021

Der Anlage 3 der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung vom 04.03.2020 wird die Anlage zu dieser Vereinbarung als Anhang angefügt.

Vereinbarung
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung • March 16th, 2020

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) vom 11.12.2018 hat der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband und den Verband der Privaten Krankenversicherung beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (nachfolgend: die Vertragsparteien) bis zum 31.01.2019 eine eindeutige, bundeseinheitliche Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten zu vereinbaren und dabei auch Regelungen für die Zuordnung von Kosten von Pflegepersonal festzulegen, das überwiegend in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen tätig ist. Die Vertragsparteien kommen mit der vorliegenden Vereinbarung diesem gesetzlichen Auftrag aus § 17b Abs. 4 Satz 2 KHG nach. Ziel dieser Vereinbarung ist die Sicherstellung der größtmöglichen Kongruenz zwischen der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten auf Bundesebene und der Abgrenzung der Pflegepersonalkosten auf Ebene der Krankenhäuser (Ortsebene).