Preisvereinbarung Sample Contracts

Anlage 1: Preisvereinbarung N25
Preisvereinbarung • March 22nd, 2022
gültig ab 01.01.2016 -
Preisvereinbarung • December 21st, 2020

Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwert- steuer. Der Vertragspreis ergibt sich aus den angegebenen Nettopreisen zzgl. des vereinbar- ten Aufschlages in Höhe in Prozent zzgl. der Mehrwertsteuer. In den Fällen in denen unter Nettopreis in Euro „KVA“ steht, ist dem elektronischen Kostenvoranschlag ein Herstellungs- kostennachweis vom Hersteller beizufügen.

der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart (vertreten durch den Vorstand), der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart (vertreten durch den Vorstand), der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg, Stuttgart (vertreten durch den...
Preisvereinbarung • March 16th, 2023

und der Pflegekasse bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden- Württemberg, Stuttgart (vertreten durch den Vorstand)

Contract
Preisvereinbarung • December 20th, 2018

Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns durch das Mindestlohngesetz wurden die in der Preisvereinbarung festgelegten Preise entsprechend angehoben. Das Taxiunternehmen ist verpflichtet, gemäß § 20 MiLoG seinen Arbeitnehmern den entsprechenden Mindestlohn zu zahlen. Die AOK PLUS zahlt ab 01.01.2019 für Krankenfahrten folgende Gebühren (incl. Mwst.):

Versorgung mit Fernwärme der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH (Fernwärmenetz Bad Hersfeld)
Preisvereinbarung • December 18th, 2018
Stadtwerke Görlitz AG Preisvereinbarung (Anlage 1)
Preisvereinbarung • December 20th, 2022
Anlage 2
Preisvereinbarung • December 27th, 2022

Wie in § 5 Wärmeliefervertrag geregelt, rechnet der Lieferant jeweils veränderliche Preise für die Vorhaltung der Leistung (Leistungspreis) und die gelieferte Wärmemenge (Arbeitspreis) sowie die Kosten für Gasspeicherumlage und Bilanzierungsumlage (Gasumlagenpreis) ab. Diese Preise ergeben sich nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit keiner Vorankündigung. Der sich aus den nachfolgenden Preisbestimmungen für die (jeweiligen) Entnahmestelle(n) des Kunden im Zeitpunkt der Angebotsstellung konkret ergebende Arbeits- und Leistungs- sowie der Gasumlagenpreis sind nachrichtlich in der Anlage 1 aufgeführt.

Anlage 2
Preisvereinbarung • December 29th, 2022

Wie in § 5 Wärmeliefervertrag geregelt, rechnet der Lieferant jeweils veränderliche Preise für die Vorhaltung der Leistung (Leistungspreis) und die gelieferte Wärmemenge (Arbeitspreis). die Kosten für CO2-Emissionen (CO2-Preis) sowie die Kosten für Gasspeicherumlage und Bilanzierungsumlage (Gasumlagenpreis) ab. Der Leistungs- und Arbeitspreis ergibt sich nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften und bedarf zu seiner Wirksamkeit keiner Vorankündigung. Der sich aus den nachfolgenden Preisbestimmungen für die (jeweiligen) Entnahmestelle(n) des Kunden im Zeitpunkt der Angebotsstellung konkret ergebende Arbeits- und Leistungs- sowie der CO2-Preis und Gasumlagenpreis sind nachrichtlich in der Anlage 1 aufgeführt.

Abrechnungscode/Tarifkennzeichen:
Preisvereinbarung • February 1st, 2013
Preisvereinbarung (Anlage 1)
Preisvereinbarung • February 27th, 2016
Preisvereinbarung
Preisvereinbarung • January 24th, 2018
Stadtwerke Görlitz AG Preisvereinbarung
Preisvereinbarung • February 10th, 2022
Preisvereinbarung
Preisvereinbarung • October 21st, 2014

für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen,

Preisvereinbarung
Preisvereinbarung • December 28th, 2021
Lieferengpass Substitol® – Preisvereinbarung für die Abgabe des Ersatzpräparates Compensan® (GL-Pharma GmbH, Österreich) mit der AOK Rheinland/Hamburg
Preisvereinbarung • August 4th, 2021

Derzeit besteht für das morphinhaltige, zur oralen Substitutionsbehandlung Erwachsener mit Opioid- abhängigkeit in Deutschland zugelassene Fertigarzneimittel Substitol® ein Lieferengpass. Dieser wurde durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) offiziell bestätigt und auf der BfArM-Homepage bekannt gegeben.

Contract
Preisvereinbarung • January 31st, 2017

Anlage 5 zum Rahmenvertrag mit dem ZVK, VPT, VDB und IFK mit der IKK classic, dem BKK Süd und der Knappschaft in Baden-Württemberg vom 1. Februar 2015

Anlage 5.21.2
Preisvereinbarung • July 24th, 2020

Bezeichnung MwSt.- Kennzeichen Preis netto Preis brutto* Erstversorgung für 12 Monate inklusive Lesegerät(27 Sensoren) 19% 1.409,52 EUR 1.677,33 EUR Folgeversorgung für 12 Monate ohne Lesegerät(27 Sensoren) 19% 1.359,18 EUR 1.617,43 EUR Lesegerät 19% 50,34 EUR 59,90 EUR