Rahmenvertrag Über Die Überlassung Von Messstellen Sample Contracts

Rahmenvertrag über die Überlassung von Messstellen
Rahmenvertrag Über Die Überlassung Von Messstellen • February 20th, 2019

Der bisherige Messstellenbetreiber ist bisher für die Durchführung des Messstellen- betriebs an Messstellen zuständig, für die gemäß §§ 5 und 6 Messstellenbetriebsge- setz (MsbG) zukünftig der neue Messstellenbetreiber zuständig ist. Der Wechsel des Messstellenbetreibers erfolgt nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in jeweils geltender Fassung, derzeit der Anlage 2 zum Beschluss der Bun- desnetzagentur vom 20.12.2016 „Wechselprozesse im Messwesen (WiM)“ (BK6-16- 200).

Zwischen
Rahmenvertrag Über Die Überlassung Von Messstellen • March 12th, 2015