Rahmenvertrag Über Ein Entlassmanagement Sample Contracts

Rahmenvertrag
Rahmenvertrag Über Ein Entlassmanagement • February 3rd, 2022

Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten1 aus voll- und teilstationären sowie stationsäquivalenten Behandlungen durch das Krankenhaus. Den Vertragspartnern ist bewusst, dass ein Entlassmanagement andere Leistungen und Leistungserbringer umfassen kann, als im SGB V und im SGB XI erwähnt; diese sind jedoch nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Rahmenvertrag
Rahmenvertrag Über Ein Entlassmanagement • March 26th, 2019

Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten aus voll- und teilstationären sowie stati- onsäquivalenten Behandlungen durch das Krankenhaus. Den Vertragspartnern ist bewusst, dass ein Entlassmanagement andere Leistungen und Leistungserbringer umfassen kann, als im SGB V und im SGB XI erwähnt; diese sind jedoch nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Rahmenvertrag
Rahmenvertrag Über Ein Entlassmanagement • February 16th, 2023

Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten1 aus voll- und teilstationären sowie stationsäquivalenten Behandlungen durch das Krankenhaus. Den Vertragspartnern ist bewusst, dass ein Entlassmanagement andere Leistungen und Leistungserbringer umfassen kann, als im SGB V und im SGB XI erwähnt; diese sind jedoch nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Rahmenvertrag
Rahmenvertrag Über Ein Entlassmanagement • October 6th, 2021

dem GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Krankenkassen und als Spitzenverband Bund der Pflegekassen, Berlin,

Änderungsvereinbarung
Rahmenvertrag Über Ein Entlassmanagement • July 3rd, 2017

Der Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V, in der Fassung der Festsetzung durch das erweiterte Bundesschiedsamt vom 13.10.2016, wird wie folgt geändert:

Contract
Rahmenvertrag Über Ein Entlassmanagement • December 14th, 2021
Rahmenvertrag
Rahmenvertrag Über Ein Entlassmanagement • October 10th, 2019

Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten1 aus voll- und teilstationären sowie stati- onsäquivalenten Behandlungen durch das Krankenhaus. Den Vertragspartnern ist bewusst, dass ein Entlassmanagement andere Leistungen und Leistungserbringer umfassen kann, als im SGB V und im SGB XI erwähnt; diese sind jedoch nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Rahmenvertrag
Rahmenvertrag Über Ein Entlassmanagement • February 13th, 2023
Rahmenvertrag
Rahmenvertrag Über Ein Entlassmanagement • May 3rd, 2022

Der Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Absatz 1a SGB V vom 13.10.2016, zuletzt geändert durch Vereinbarung vom 24.11.2021, wird wie folgt geändert:

Rahmenvertrag
Rahmenvertrag Über Ein Entlassmanagement • June 27th, 2017

Der Rahmenvertrag gilt für Entlassungen von Patienten1 aus voll- und teilstationären sowie stationsäquivalenten Behandlungen durch das Krankenhaus. Den Vertragspartnern ist bewusst, dass ein Entlass-management andere Leistungen und Leistungserbringer umfassen kann, als im SGB V und im SGB XI erwähnt; diese sind jedoch nicht Gegenstand dieses Vertrages.