Richtlinie Für Die Aufnahme Von Krediten Und Zur Umschuldung Von Krediten Sample Contracts

Richtlinie der Stadt Bockenem für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten
Richtlinie Für Die Aufnahme Von Krediten Und Zur Umschuldung Von Krediten • March 20th, 2008

In Ausführung der § 92 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) vom 15.11.2005 (Nds. GVBL. S 342) hat der Rat der Stadt Bockenem in seiner Sitzung am 03. März 2008 für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten folgende Richtlinie beschlossen: