Richtlinie Zur Kreditaufnahme Und Umschuldung Sample Contracts

Anwendungsbereich
Richtlinie Zur Kreditaufnahme Und Umschuldung • May 6th, 2022

Diese Richtlinie gilt für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen sowie für die Umschuldung von Krediten (§ 120 Abs.1 NKomVG). Im Übrigen ist der Krediterlass des Landes Niedersachsen in seiner jeweils geltenden Fassung zu beachten.

Anwendungsbereich
Richtlinie Zur Kreditaufnahme Und Umschuldung • September 21st, 2007

Diese Richtlinie gilt für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Umschuldung von Krediten (§ 92 Abs. 1 NGO). Die Aufnahme von Liquiditätskrediten (§94 NGO) bleibt unberührt.