AnwendungsbereichRichtlinie Zur Kreditaufnahme Und Umschuldung • May 6th, 2022
Contract Type FiledMay 6th, 2022Diese Richtlinie gilt für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen sowie für die Umschuldung von Krediten (§ 120 Abs.1 NKomVG). Im Übrigen ist der Krediterlass des Landes Niedersachsen in seiner jeweils geltenden Fassung zu beachten.
AnwendungsbereichRichtlinie Zur Kreditaufnahme Und Umschuldung • September 21st, 2007
Contract Type FiledSeptember 21st, 2007Diese Richtlinie gilt für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Umschuldung von Krediten (§ 92 Abs. 1 NGO). Die Aufnahme von Liquiditätskrediten (§94 NGO) bleibt unberührt.