Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Sechste Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung − 6. GebäudeArbbV)Sechste Verordnung Über Zwingende Arbeitsbedingungen in Der Gebäudereinigung • March 31st, 2016
Contract Type FiledMarch 31st, 2016Auf Grund des § 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, dessen Absätze 1 und 4 durch Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe b und c des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, den Parteien des Tarifvertrags nach § 1 Satz 1 dieser Verordnung, den Parteien von Tarifverträgen in der Branche mit zumindest teilweise demselben fachlichen Geltungsbereich sowie den paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedin- gungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber zumindest teilweise im Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung fest- legen, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben hat: