Sprechstundenbedarfsvereinbarung Sample Contracts

Vereinbarung über die
Sprechstundenbedarfsvereinbarung • January 15th, 2018

( 1) Der nach dieser Vereinbarung verordnete Sprechstundenbedarf (§ 3) der vertragsärztlichen Versorgung ist nur für die ambulante Behandlung von Mitgliedern (einschließlich Rentnern) und Familienversicherten der im Folgenden genannten Krankenkassen sowie der Hilfeempfänger nach § 264 SGB V zu verwenden:

Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (Sprechstundenbedarfsvereinbarung)
Sprechstundenbedarfsvereinbarung • June 23rd, 2014

- ermächtigte Ärzte sowie ermächtigte Einrichtungen, soweit sie im Rahmen ihres Ermächtigungsbescheides zur Verordnung von Sprechstundenbedarf berechtigt sind sowie

Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarfsvereinbarung • February 8th, 2023
Sprechstundenbedarfsvereinbarung
Sprechstundenbedarfsvereinbarung • May 23rd, 2022

Vertragsinhalte − Regelungen zur sachgerechten und wirtschaftlichen Verordnung des Sprechstundenbedarfs gem. § 12 SGB V

der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
Sprechstundenbedarfsvereinbarung • November 23rd, 2021
Contract
Sprechstundenbedarfsvereinbarung • March 21st, 2012
Contract
Sprechstundenbedarfsvereinbarung • February 21st, 2017
der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
Sprechstundenbedarfsvereinbarung • February 24th, 2015
Vereinbarung
Sprechstundenbedarfsvereinbarung • July 5th, 2017

vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Schleswig-Holstein, Wall 55, 24103 Kiel nachfolgend Krankenkassen(-verbände) genannt.

Vereinbarung
Sprechstundenbedarfsvereinbarung • July 27th, 2016

Unter "an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte" werden auch ärztlich geleitete Ein- richtungen sowie an dem organisierten Bereitschaftsdienst teilnehmende Ärzte verstanden; ausgenom- men hiervon sind jedoch die ärztlich geleiteten Einrichtungen, mit denen separate Vereinbarungen zur Verordnung und Verwendung von Sprechstundenbedarf getroffen wurden.