Tarifvertrag Über Branchenzuschläge Für Arbeitnehmerüberlassungen in Der Kautschukindustrie Sample Contracts

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE
Tarifvertrag Über Branchenzuschläge Für Arbeitnehmerüberlassungen in Der Kautschukindustrie • February 23rd, 2017

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE FÜR ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGEN IN DER KAUTSCHUKINDUSTRIE (TV BZ KAUTSCHUK) § 1 Geltungsbereich 2 § 2 Branchenzuschlag 2 § 3 Änderungen von tarifvertraglichen Bestimmungen 5 § 4 Abweichende Vereinbarungen im Kundenbetrieb 5 § 5 Anpassung an Tariferhöhungen 5 § 6 Einführung des Tarifvertrags 5 § 7 Schlussbestimmungen 6 Verhandlungsergebnis 6 Vereinbarung zur Änderung der Entgelttarifverträge BAP / iGZ 7 Entgelttabellen Branchenzuschläge West und Ost 8

Tarifvertrag über Branchenzuschläge
Tarifvertrag Über Branchenzuschläge Für Arbeitnehmerüberlassungen in Der Kautschukindustrie • August 18th, 2023

– abgeschlossen zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienst- leister und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – einer- seits – und der Gewerkschaft IGBCE – andererseits –

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE
Tarifvertrag Über Branchenzuschläge Für Arbeitnehmerüberlassungen in Der Kautschukindustrie • October 2nd, 2012

Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) ist im Juli 2011 erloschen. Der BZA ist zusammen mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) nach dem Umwandlungs- gesetz auf den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BZA sind auf den BAP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für die zwischen dem BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarif- verträge Zeitarbeit.

Tarif- vertrag
Tarifvertrag Über Branchenzuschläge Für Arbeitnehmerüberlassungen in Der Kautschukindustrie • September 19th, 2012
Tarifvertrag über Branchenzuschläge
Tarifvertrag Über Branchenzuschläge Für Arbeitnehmerüberlassungen in Der Kautschukindustrie • October 31st, 2019

der Personaldienstleister und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – einerseits – und der Gewerkschaft