Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über ein Programm zur Förderung derVereinbarung Über Die Förderung Von Professoralem Personal an Fachhochschulen • December 21st, 2018
Contract Type FiledDecember 21st, 2018Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland beschließen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, auf der Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 des Grund- gesetzes das Programm zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhoch- schulen1.