Vereinbarung Über Die Kostentragung, Planungs- Und Bau- Phase Sample Contracts

Vereinbarung über die Kostentragung, Planungs- und Bau- phase
Vereinbarung Über Die Kostentragung, Planungs- Und Bau- Phase • October 1st, 2010

Anschlussnehmer jede juristische oder natürliche Person im Sinne von § 32 Nr. 1 GasNZV, die als Projektentwicklungsträger, Errichter oder Betreiber einer Anlage, mit der Biogas im Sinne von § 3 Nr. 10c des Energiewirtschaftsgesetzes auf Erdgasqualität aufbereitet wird, den Netzanschluss dieser Anlage beansprucht und/oder jede juristische oder natürliche Person im Sinne von § 2 Nr. 8 GasNZV, die am Einspeisepunkt im Sinne von § 3 Nr. 13b des Energiewirtschaftsgesetzes Biogas in ein Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers einspeist.