Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung des Landtages nach Artikel 94 der Verfassung des Landes BrandenburgVereinbarung Über Die Unterrichtung Des Landtages • October 7th, 2010
Contract Type FiledOctober 7th, 2010In Ausführung von Artikel 94 der Verfassung des Landes Brandenburg schließen der Landtag, vertreten durch den Präsidenten des Landtages, und die Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, folgende Vereinba- rung über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung: