Vereinbarung Eigenumstellung Mru Sample Contracts

Vereinbarung Eigenumstellung MRU
Vereinbarung Eigenumstellung Mru • May 16th, 2018

Der Netzbetreiber führt in seinem Netz eine Umstellung der Gasqualität von L-Gas auf H-Gas durch (sog. Marktraumumstel- lung). Nach § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Netzbetreiber grundsätzlich zur notwendigen technischen Anpassung der Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte (im Weiteren „Gasanwendungen“ genannt) verpflichtet. Die Pflicht zur technischen Anpassung endet, sofern die Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte nicht anpassbar sind.