Vereinbarung Erstausstattung Elektronisches Beantragungs- Und Genehmigungsverfahren Sample Contracts

Präambel
Vereinbarung Erstausstattung Elektronisches Beantragungs- Und Genehmigungsverfahren • March 9th, 2023

1In Ausgestaltung der Vereinbarung zur Finanzierung der Erstausstattung für die Implementie- rung der Anwendung „Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren“ nach § 87 Abs. 1 Satz 8 SGB V legen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV- Spitzenverband in der nachfolgenden Vereinbarung Erstausstattung elektronisches Beantra- gungs- und Genehmigungsverfahren das Vorgehen zur einmaligen und anteiligen Finanzierung der Erstausstattung der Zahnarztpraxen mit den Modulen für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) durch die gesetzliche Krankenversicherung fest. 2Zu- schussfähig sind dabei die Kosten, die den Zahnarztpraxen und Einrichtungen im Zusammen- hang mit der Anschaffung und Nutzung der in § 2 benannten EBZ-Module entstehen. 3Die dar- aus resultierenden Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung dürfen insgesamt einen Betrag von einmalig 25 Mio. Euro nicht überschreiten.