VEREINBARUNG zwischen Kursträger und Kursteilnehmenden nach § 8 Absatz 4 der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) ZwischenVereinbarung Zwischen Kursträger Und Kursteilnehmenden • August 10th, 2020
Contract Type FiledAugust 10th, 2020Ausgenommen davon sind Beschäftigte, die keine Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sich nicht in einer Ausbildung im Sinne des § 57 Absatz 1 SGB III oder einer Einstiegsqualifizierung befinden und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei einzeln Veranlagten den Betrag von 20.000€ bzw. bei gemeinsam Veranlagten den Betrag von 40.000€ übersteigt. Diese Personen müssen einen Kostenbeitrag leisten. Der Kursträger hat die Teilnehmenden bei der Anmeldung auf die Regelungen über den Kostenbeitrag hinzuweisen. Der Kostenbeitrag ist für den gesamten Unterricht zu Beginn des Kurses an den Kursträger zu zahlen.