VergütungspolitikVergütungspolitik • November 5th, 2019
Contract Type FiledNovember 5th, 2019Der Aufsichtsrat hat auf Vorschlag des Präsidial- und Personalausschusses, in seiner Funktion als Ver- gütungsausschuss gemäß Regel 43 des Österreichischen Corporate Governance Kodex, nachfolgende Vergütungspolitik gemäß § 78a AktG beschlossen:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe VergütungspolitikVergütungspolitik • April 10th, 2024
Contract Type FiledApril 10th, 2024Die vorliegende Vergütungspolitik der Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe wurde vom Ausschuss des Aufsichtsrates für Vorstandsangelegenheiten erstellt und vom Aufsichtsrat beschlossen.
Vergütungspolitik für den Vorstand der ams-OSRAM AGVergütungspolitik • May 25th, 2023
Contract Type FiledMay 25th, 2023Die Vergütungspolitik legt gemäß § 78a AktG die Grundsätze für die Vergütung des Vorstands der ams-OSRAM AG (im Folgenden „ams OSRAM“) fest. Im Rahmen der Vergütungspolitik werden insbesondere die fixen und variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder erläutert. Darüber hinaus werden die in diesem Zusammenhang maßgeblichen Leistungskriterien sowie das jeweilige Verfahren zur Festlegung der Vergütung dargestellt. Die Vergütungspolitik wird regelmäßig überprüft und ist gem. § 78b Abs 1 AktG der Hauptversammlung mindestens in jedem vierten Geschäftsjahr sowie bei jeder wesentlichen Änderung zur Abstimmung vorzulegen.
Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder der Zumtobel Group AGVergütungspolitik • July 5th, 2022
Contract Type FiledJuly 5th, 2022Die Vergütungspolitik (im Folgenden „Vergütungspolitik 2020/2021“) für den Vorstand der Zumtobel Group AG (in Folgenden auch „Zumtobel Group“ oder die „Gesellschaft“) wurde auf der 44. ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juli 2020 mit einer Zustimmungsquote von 86,08 % gebilligt und ist seither für alle Vorstandsmitglieder in Kraft.
Vergütungspolitik des Vorstandes der Addiko Bank AGVergütungspolitik • April 5th, 2021
Contract Type FiledApril 5th, 2021
VERGÜTUNGSPOLITIK DER SECURITY KAGVergütungspolitik • August 31st, 2020
Contract Type FiledAugust 31st, 2020
Vergütungspolitik der Ottakringer Getränke AGVergütungspolitik • May 30th, 2020
Contract Type FiledMay 30th, 2020Die Vergütungspolitik definiert die Grundsätze, welche bei der Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Ottakringer Getränke AG angewendet werden.
Vergütungspolitik der Semperit AG HoldingVergütungspolitik • March 25th, 2022
Contract Type FiledMarch 25th, 2022Die Vergütungspolitik definiert die Grundsätze, welche bei der Festlegung der Vergütung des Vorstan- des und des Aufsichtsrates der Semperit AG Holding (Semperit) angewendet werden. Das Vergütungs- system setzt die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (§§ 78 ff AktG) und die Empfehlungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) um. Primäres Ziel der Vergütungspolitik ist es, eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern.
Vergütungspolitik des Vorstandes der Addiko Bank AGVergütungspolitik • February 26th, 2020
Contract Type FiledFebruary 26th, 2020
Anlage 1 zu den Beschlussvorschlägen des AufsichtsratsVergütungspolitik • April 17th, 2020
Contract Type FiledApril 17th, 2020
VergütungspolitikVergütungspolitik • April 13th, 2021
Contract Type FiledApril 13th, 2021
Vergütungspolitik der AMAG Austria Metall AGVergütungspolitik • March 23rd, 2022
Contract Type FiledMarch 23rd, 2022Die Vergütungspolitik definiert die Grundsätze, welche bei der Festlegung der Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der AMAG Austria Metall AG (AMAG) angewendet werden. Das Vergütungssystem setzt die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (§§ 78 ff AktG) und die Empfehlungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) um. Primäres Ziel der Vergütungspolitik ist es, eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern.
Vergütungspolitik und -praxis der LGT Capital Partners (FL) AGVergütungspolitik • January 5th, 2017
Contract Type FiledJanuary 5th, 2017Zweck und gesetzliche Grundlage Die Vergütungspolitik und –praxis (das „Reglement“) von LGT Capital Partners (FL) AG (die „Gesell- schaft“) schafft nachhaltige Standards für die Vergütung von identifizierten Mitarbeitenden, vermei- det Fehlanreize zum Schutz der Anleger vor übermässigen Risiken und erfüllt die gesetzlichen Vor- gaben für in Liechtenstein tätige Verwalter von UCITS resp. AIF. Im Einklang mit der Strategie, den Zielen und Werten der Gesellschaft werden potenzielle Interessenkonflikte insbesondere zwischen Mitarbeitenden einerseits und Anlegern resp. Fonds andererseits verhindert. Identifizierte Mitarbeitende Die Gesellschaft hat Mitarbeitende identifiziert, deren variable Vergütung teilweise mittels langfristi- gen Vergütungsinstrumenten auszubezahlen ist (Zurückbehaltung) und zusätzlich am nachhaltigen Erfolg bzw. Misserfolg der verwalteten Fonds ausgerichtet wird (Co-Investment).Die Geschäftsleitung, Risikoträger sowie Inhaber von wesentlichen Kontrollfunktionen werden
ContractVergütungspolitik • March 22nd, 2021
Contract Type FiledMarch 22nd, 2021Die Vergütungspolitik definiert die Grundsätze, welche bei der Festlegung der Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Lenzing Aktiengesellschaft (Lenzing AG) angewendet werden. Das Vergütungssystem setzt die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (§§ 78 ff AktG) und die Empfehlungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) um. Primäres Ziel der Vergütungspolitik ist es, eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern.
Vergütungspolitik für den Vorstand der ams AGVergütungspolitik • May 11th, 2021
Contract Type FiledMay 11th, 2021Die vorliegende Vergütungspolitik legt gemäß § 78a AktG die Grundsätze für die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ams AG fest. Sie wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 23. April 2021 aufgestellt und ist nach Vorlage und Beschlussfassung in der Hauptversammlung anzuwenden. Gem. § 78b Abs 1 AktG bzw. § 98a AktG iVm § 78b Abs 1 AktG ist die Vergütungspolitik der Hauptversammlung mindestens in jedem vierten Geschäftsjahr sowie bei jeder wesentlichen Änderung zur Abstimmung vorzulegen.
Vergütungspolitik des Vorstandes der Addiko Bank AGVergütungspolitik • March 24th, 2022
Contract Type FiledMarch 24th, 2022
Zusammenfassung der Vergütungspolitik der BNY Mellon Service Kapitalanlage- Gesellschaft mbH nach 37 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) – Stand August 2022Vergütungspolitik • July 21st, 2022
Contract Type FiledJuly 21st, 2022Die Vergütungspolitik konkretisiert und ergänzt teilweise die bei der Gesellschaft als Konzerntochter der The Bank of New York Mellon SA/NV mit Sitz in Brüssel/Belgien („BNY Mellon SA/NV“) übergeordnet geltende Vergütungspolicy der BNY Mellon SA/NV in ihrer jeweiligen Fassung („Vergütungspolicy Bank“). Mit der Vergütungspolicy Bank werden die für Kreditinstitute und ihre Tochterunternehmen geltenden Vergütungs- anforderungen sowie deren Auslegung durch die zuständige Aufsichtsbehörde umgesetzt. Auf Ebene der Gesellschaft werden dabei als Risikoträger oder Material Risk Taker die Mitglieder der Geschäftsführung erfasst. Eine Zusammenfassung der Vergütungspolicy Bank (Fassung vom Dezember 2021) ist diesem Dokument in der Anlage beigefügt.
VERGÜTUNGSPOLITIK FÜR DEN VORSTAND DERVergütungspolitik • August 26th, 2020
Contract Type FiledAugust 26th, 2020
UNIQA Insurance Group AGVergütungspolitik • August 6th, 2020
Contract Type FiledAugust 6th, 2020Die vorliegende Vergütungspolitik des Vorstands und des Aufsichtsrats wird angesichts der gegenwärtigen COVID-19 Krise möglicherweise Änderungen erfahren.
Vergütungspolitik 2020 – 2024Vergütungspolitik • April 2nd, 2020
Contract Type FiledApril 2nd, 2020Dieses Dokument erläutert die Vergütungspolitik für den Vorstand der Wienerberger AG (“Wienerberger” oder die “Gesellschaft”) und wird im Folgenden als “Vergütungspolitik” oder “Politik” bezeichnet. Die Vergütungspolitik wurde vom Aufsichtsrat der Wienerberger unter dessen alleiniger Verantwortung für die Beschlussfassung über die Vorstandsvergütung gemäß dem Österreichischen Aktiengesetz (AktG) erarbeitet.