Vermögensübertragungsvertrag Sample Contracts

Handänderungssteuer Vermögensübertragung
Vermögensübertragungsvertrag • September 27th, 2011

Veräusserung mehrerer Liegenschaften mittels Vermögensübertragungsvertrag. Nicht jede Vermögensübertragung nach FusG stellt eine steuerneutrale Unterneh- mensumstrukturierung dar. Steuerneutral ist eine Vermögensübertragung bei der Handänderungssteuer nur, wenn es sich nicht um eine Veräusserung oder Liquida- tion, sondern um einen der im Steuergesetz geregelten steuerneutralen Umstruktu- rierungstatbestände handelt und wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Steuerneutralität (Übertragung zu Buchwerten, Fortbestand der Steuerpflicht) er- füllt sind. Frage des Vertrauensschutzes bei behördlichen Publikationen.

SPITEX VIAMALA, mit Sitz in Thusis, CHE-108.320.147, Spitalstrasse 4, 7430 Thusis,
Vermögensübertragungsvertrag • June 26th, 2019

handelnd durch den Präsidenten, Herr Johannes Pfenninger, von Domleschg, in Dom- leschg und der Vizepräsidentin Hildegard Bühler-Obrecht, von Jenins und Domleschg, in Masein, beide je mit Kollektivunterschrift zu zweien, als

Checkliste: Vermögensübertragungsvertrag
Vermögensübertragungsvertrag • September 27th, 2010
Alexander Vogel Michael Günter
Vermögensübertragungsvertrag • May 29th, 2012

Die Vermögensübertragung kann ihrer Funktion als flexibles Umstruk- turierungsinstrument mit breitem praktischem Anwendungsbereich nur gerecht werden, wenn mit ihr Vertragsverhältnisse ohne Zustimmung der einzelnen Gegenparteien übertragen werden können, wie dies von der herrschenden Lehre vertreten wird (Universalsukzessionstheorie). Für diese herrschende Auffassung sprechen neben dem Wortlaut in ers- ter Linie praktische und teleologische Überlegungen. Die Partialität der Universalsukzession im Rahmen einer Vermögensübertragung bezieht sich lediglich auf den quantitativen Umfang der übertragenen Vermö- genswerte, nicht jedoch auf die qualitative Wirkung der Übertragung. Dies hat das Bundesgericht für den vergleichbaren Fall der Spaltung anerkannt und Hinweise auf die Botschaft oder die Diskussion im Par- lament, die allenfalls eine gegenteilige Interpretation zuliessen, als wenig überzeugend abgelehnt. Hinsichtlich der Dokumentationspflicht der zu übertragenden Vertragsverhältnisse i