Vertrag Über Das Sportleistungszentrum Hannover Sample Contracts

Anlage 3 zur DS-Nr. 0237/2018 N1
Vertrag Über Das Sportleistungszentrum Hannover • February 27th, 2018

Die Landeshauptstadt ist Eigentümerin des Grundstückes Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 2a und 2b. Gemeinsam mit dem LandesSportBund, dem Land Niedersachsen und dem Bund trägt sie Sorge für die Aufrechterhaltung des Betriebes des aus dem Bundesleistungszentrum Hannover hervorgegangenen Sportleistungszentrums Hannover - im Folgenden: Sportleistungszentrum. Diese Einrichtung dient der Förderung des Leistungssports. Daneben erfolgt auch eine Nutzung durch Vereins- und Schulsport. Die Förderung des Leistungssports durch eine entsprechende Nutzung des Sportleistungszentrums obliegt in erster Linie dem LandesSportBund, während die Landeshauptstadt für die Förderung des Vereins- und Schulsportwesens durch eine entsprechende Nutzung des Sportleistungszentrums verantwortlich ist.