Vertrag Über Die Erbringung Sample Contracts

Vertrag über die Erbringung
Vertrag Über Die Erbringung • February 9th, 2012
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Vertrag Über Die Erbringung • June 29th, 2022

IKK classic Dresden, zugleich handelnd als Vertreterin der BIG direkt gesund, IKK gesund plus, IKK – Die Innovationskasse, IKK Südwest,

Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) gemäß § 132 d i. V. m. § 37 b SGB V
Vertrag Über Die Erbringung • August 24th, 2009

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu ermöglichen. Versorgungsunsicherheiten, die zu unnötigen und die Versicherten stark belastenden Krankenhauseinweisungen führen, sollen durch die in der SAPV vorgehaltenen besonderen Fachkenntnisse vermieden werden. Symptome und Leiden sollen durch SAPV einzelfallgerecht und nach den Wünschen der Versicherten durch palliativmedizinisch- palliativpflegerische Maßnahmen gelindert oder behoben werden.

Vertrag über die Erbringung
Vertrag Über Die Erbringung • May 20th, 2009

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu ermöglichen. Versorgungsunsicherheiten, die zu unnötigen und die Versicherten stark belastenden Krankenhauseinweisungen führen, sollen durch die in der SAPV vorgehaltenen besonderen Fachkenntnisse vermieden werden. Symptome und Leiden sollen durch SAPV einzelfallgerecht und nach den Wünschen der Versicherten durch palliativmedizinisch-palliativpflegerische Maßnahmen gelindert oder behoben werden.