Vertrag Über Die Erfüllung Der Gesetzlichen Verpflichtungen Gemäß Elektrog Sample Contracts

VERTRAG ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER GESETZLICHEN VERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ELEKTROG „FULL SERVICE“
Vertrag Über Die Erfüllung Der Gesetzlichen Verpflichtungen Gemäß Elektrog • July 11th, 2012

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 verpflichtet die Hersteller, die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten nach den entsprechenden Vorgaben sicherzustellen. Gemäß § 43 ElektroG i.V.m. § 22 KrWG können sich die nach dem ElektroG verpflichteten zur Erfüllung der ihnen durch das ElektroG auferlegten Pflichten Dritter bedienen. Der AUFTRAGGEBER ist als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten oder als Bevollmächtigter eines Herstellers im Sinne von § 8 Abs. 1 oder Abs. 2 ein Verpflichteter im Sinne des ElektroG. ZENTEK ist Dritter im Sinne von § 43 ElektroG. Der AUFTRAGGEBER beauftragt ZENTEK nach Maßgabe dieses Vertrages mit der Erfüllung der dem AUFTRAGGEBER durch das ElektroG auferlegten Pflichten.