ErläuterungenVertrag Über Die Grenzüberschreitende Polizeiliche Zusammenarbeit • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023Der Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Er hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige Anwendung des Vertrages im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abzuschließen. Da durch den Vertrag Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Liechtensteinisches LandesgesetzblattVertrag Über Die Grenzüberschreitende Polizeiliche Zusammenarbeit • December 22nd, 2021
Contract Type FiledDecember 22nd, 2021in Weiterentwicklung des Vertrags zwischen dem Fürstentum Liechten- stein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zoll- behörden vom 27. April 1999,