Vertrag Über Die Grenzüberschreitende Polizeiliche Zusammenarbeit Sample Contracts

Erläuterungen
Vertrag Über Die Grenzüberschreitende Polizeiliche Zusammenarbeit • March 16th, 2023

Der Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Er hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige Anwendung des Vertrages im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abzuschließen. Da durch den Vertrag Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Vertrag Über Die Grenzüberschreitende Polizeiliche Zusammenarbeit • December 22nd, 2021

in Weiterentwicklung des Vertrags zwischen dem Fürstentum Liechten- stein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zoll- behörden vom 27. April 1999,