Vertrag Über Die Teilnahme Am Infrastrukturatlas Der Zentralen Informationsstelle Des Bundes Gemäß § 77a Abs. 1 Nr. 1 TKG Sample Contracts

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Vertrag Über Die Teilnahme Am Infrastrukturatlas Der Zentralen Informationsstelle Des Bundes Gemäß § 77a Abs. 1 Nr. 1 TKG • March 16th, 2023

Die Bundesnetzagentur betreibt als Zentrale Informationsstelle des Bundes1 den Inf- rastrukturatlas. Dabei handelt es sich um ein Geoinformationssystem („GIS“), das Daten über in Deutschland vorhandene Infrastruktureinrichtungen enthält, die zu Te- lekommunikationszwecken genutzt werden können.