zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V überVertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Physiotherapie • August 26th, 2021
Contract Type FiledAugust 26th, 2021
Anlage 3aVertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Physiotherapie • March 24th, 2022
Contract Type FiledMarch 24th, 2022Gemäß § 125 Abs. 2 SGB V vereinbart der GKV-Spitzenverband mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die „Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene“ für jeden Heilmittelbereich Vorgaben für die notwendigen Angaben auf der Heilmittelverordnung sowie einheitliche Regelungen zur Abrechnung. Diese sollen zur Rechtsklarheit zwischen Krankenkassen und den Heilmittelerbringern beitragen und sicherstellen, dass formale Fehler besser erkannt und rechtssicher sowie unbürokratisch behoben werden können.
Anlage 7 – WeiterbildungVertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Physiotherapie • December 10th, 2021
Contract Type FiledDecember 10th, 2021Die Vertragspartner vereinbaren, dass die bestehende Anlage Weiterbildung aus den Rahmenempfehlungen vom 1. August 2001 mit Stand vom 17. Januar 2005 weitergilt, bis die Vertragspartner eine neue Anlage vereinbaren. Die Vertragspartner werden sich ab Juli 2021 zu dieser neuen Anlage verständigen, die zum 1.1.2022 in Kraft treten soll.
Anlage 5 ZulassungsvoraussetzungenVertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Physiotherapie • July 23rd, 2021
Contract Type FiledJuly 23rd, 2021
Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB VVertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Physiotherapie • March 31st, 2022
Contract Type FiledMarch 31st, 2022